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AGB

  1. Anmeldung & Vertragsabschluss

  2. Zahlungsbedingungen

  3. Leistungen

  4. Leistungs- und Preisänderungen

  5. Rücktritt durch den Reisenden,Umbuchung,Ersatzpersonen

  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

  8. Haftung des Reiseveranstalters

  9. Gewährleistung

  10. Mitwirkungspflicht

  11.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

  13. Datenschutz

  14. Allgemeines

  15. Gerichtsstand


Reiseveranstalter ist die Feichtinger & Löfflath GbR, nachstehend auch Active & Friends genannt. Active & Friends ist eine eingetragene Marke der Feichtinger & Löfflath GbR. Es gelten die nachstehenden AGBs.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es keinerlei Unklarheiten gibt.

1. Anmeldung & Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung bieten Sie Active & Friends den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Wir empfehlen die schriftliche Anmeldung per Internet-Buchungsformular oder per E-mail. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Active & Friends zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlungsbedingungen:
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, mindestens 40,00 Euro, höchstens jedoch 500,00 Euro, die der Kunde innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung begleichen muss. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB insolvenzgesichert. Gehen die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen ein, ist Active & Friends berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und gemäß Ziffer 5 Rücktrittskosten zu berechnen.

3. Leistungen
Die vertragliche Leistungspflicht von Active & Friends bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Active & Friends für die jeweilige Reise. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Active & Friends nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Active & Friends hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Active & Friends herausgegeben werden, sind für Active & Friends und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Active & Friends gemacht werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung vom Veranstalter über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen den Veranstalter. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.


5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Active & Friends. Der Reisende kann den Rücktritt nur schriftlich erklären. Tritt der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter verliert in diesen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung werden die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen als mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt.

Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 14. bis zum 5. Tag vor Reisebeginn: 75%
vom 5. Tag bis zum Reisebeginn/bei Nichtantritt: 100%.

Bei speziell ausgeschriebenen Singlereisen ist der Umstand, dass man bei Reisebeginn kein Single mehr ist, kein kostenfreier Rücktrittsgrund. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschritten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge frühzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich der Reiseveranstalter bei den Leitungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Bis 1 Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Bei Absage der Reise wegen Nichterreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise (trotz Abmahnung) von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten, so daß die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Wenn der Reiseveranstalter in einem solchen Fall kündigt, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und evtl. Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selber.

c) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reiseveranstalter und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. lm übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Active & Friends in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Active & Friends diesem gegenüber geltend zu machen.

Wird die Reise nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter Active & Friends haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Haftungsansprüche gegenüber dem Beförderungsunternehmer bzw. weiteren Leistungsträgern sind direkt an diese zu richten. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbei geführt worden ist oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.000,00 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9. Gewährleistung:
Es wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so sind Sie zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 651 c bis 651 j BGB.

10. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss der Reisende sich an Ort und Stelle unverzüglich an die Reiseleitung bzw. an vom Veranstalter Beauftragte wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, im Namen des Veranstalters rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651e BGB hat der Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Maßgebend für die Geltendmachung der Ansprüche ist der Tag des Einganges beim Reiseveranstalter. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

13. Datenschutz:
Active & Friends weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Folgendes hin: Der Anbieter speichert die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefon…) zur Erbringung der vertraglichen Pflichten und für die Werbung der eigenen Angebote in elektronischen Dateien. Die Datenverwendung erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

14. Allgemeines:
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art  sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von Active & Friends bestätigt werden. Die Berichtigung von Irrtümern , sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Active & Friends und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Active & Friends im Ausland für die Haftung von Active & Friends dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Active & Friends nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen von Active & Friends gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Active & Friends vereinbart.


Stand: 1. Juni 2016

 

Reiseveranstalter ist:
Feichtinger & Löfflath GbR
Lindenstraße 85
71732 Tamm
Telefon +49 (0)7141 4873530
E-Mail erleben@activeandfriends.de
Web www.activeandfriends.de

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